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Das Bad - der Deutschen liebstes "Fliesenobjekt". Ob Badwanne, Dusche, Toilette, Waschtisch oder Handtuchhalter. So richtig schön ... zur Galerie


Seit 1. Januar 2009 gilt der doppelte Steuerbonus für Handwerkerleistungen – 20 Prozent von bis zu 6000 Euro. 

Begünstigt sind alle handwerklichen Tätigkeiten für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die in einem inländischen Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht werden. Wichtige Neuerung: Wohnungseigentümergemeinschaften können ab Januar unter bestimmten Voraussetzungen den Steuerbonus ebenfalls in Anspruch nehmen.

Beispiel:

Der Steuerpflichtige hat im Kalenderjahr 2009 Arbeitskosten

  • für energetische Gebäudesanierungsmaßnahmen in Höhe von 4.600 Euro
  • Wartungskosten für die Heizanlage in Höhe von 400,00 Euro
  • und Reparaturkosten (Arbeitskostenanteil) der Waschmaschine in Höhe von 200 Euro gezahlt und nachgewiesen.

Der Steuerbonus rechnet sich wie folgt:

4.600 € + 400 € + 200 € = Gesamt 5.200 €

x 20 Förderung = 1.040 € Steuerbonus

 

 

Weitere Details können Sie im kompletten Musterflyer des ZGH nachlesen. Dazu einfach auf das Bild klicken!

Quelle: Zentralverband des Deutschen Handwerks 01/2010