Referenzen Komplett-Bäder
Das Bad - der Deutschen liebstes "Fliesenobjekt". Ob Badwanne, Dusche, Toilette, Waschtisch oder Handtuchhalter. So richtig schön ... zur Galerie
Seit 1. Januar 2009 gilt der doppelte Steuerbonus für Handwerkerleistungen – 20 Prozent von bis zu 6000 Euro.
Begünstigt sind alle handwerklichen Tätigkeiten für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die in einem inländischen Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht werden. Wichtige Neuerung: Wohnungseigentümergemeinschaften können ab Januar unter bestimmten Voraussetzungen den Steuerbonus ebenfalls in Anspruch nehmen.
Beispiel:
Der Steuerpflichtige hat im Kalenderjahr 2009 Arbeitskosten
- für energetische Gebäudesanierungsmaßnahmen in Höhe von 4.600 Euro
- Wartungskosten für die Heizanlage in Höhe von 400,00 Euro
- und Reparaturkosten (Arbeitskostenanteil) der Waschmaschine in Höhe von 200 Euro gezahlt und nachgewiesen.
Der Steuerbonus rechnet sich wie folgt:
4.600 € + 400 € + 200 € = Gesamt 5.200 €
x 20 Förderung = 1.040 € Steuerbonus
Quelle: Zentralverband des Deutschen Handwerks 01/2010